Am Mittwoch, dem 19. Januar 2022, laden das kelten römer museum manching und der Keltisch-Römische Freundeskreis – Heimatverein Manching e. V. zur ersten Veranstaltung der Reihe „Manchinger Vorträge zur Archäologie und Geschichte“ im neuen Jahr ein. Ab 18:00 Uhr referiert Friedemann Gideon Haertl (Gold- und Silberschmied aus Bamberg) zum Thema:
„Die Heinrichskrone – Digitale Vermessung und handwerkliche Anfertigung einer Nachbildung“.
In seiner aktuellen Sonderausstellung „Kunst in Miniatur – Antike Gemmen aus Bayern“ präsentiert das kelten römer museum auch beeindruckende Beispiele zum Nachleben antiker Steinschneidekunst im mittelalterlichen und neuzeitlichen Bayern. Ein Glanzstück bildet dabei die Bamberger Heinrichskrone, in die zahlreiche Edelsteine eingefasst sind, darunter zwei Kameen mit Bildnissen der römischen Göttin Minerva.
Die Krone zierte einst ein heute verlorenes Büstenreliquiar von Kaiser Heinrich II., der im Jahr 1007 das Bistum Bamberg gegründet hatte. Die fränkische Bischofsstadt entwickelte sich zum Zentrum religiöser Verehrung des letzten Ottonen und seiner Gemahlin Kunigunde. Beide wurden 1146 bzw. 1200 heiliggesprochen.
Die um 1280 geschaffene Heinrichskrone wurde 1803 im Zuge der Säkularisation aus dem Bamberger Domschatz in die Schatzkammer der Münchner Residenz überführt. Zum 1000-jährigen Jubiläum des Bamberger Doms 2012 fertigte der Künstler Friedemann Gideon Haertl in über 2.500 Arbeitsstunden eine originalgetreue Nachbildung an, ausgeführt in Materialien, die bereits beim Original verwendet worden waren. Grundlage bildete ein virtuelles Modell, das mittels 3D-Scans von der originalen Vorlage erstellt wurde.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung wird empfohlen unter: info@museum-manching.de.
Die aktuelle Sonderausstellung „Kunst in Miniatur“ ist am 19. Januar 2022 bis zum Beginn des Vortrages von Herrn Haertl geöffnet.
Wichtig:
Es gilt die 2G plus-Regel! Zugang erhalten nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind sowie zusätzlich über einen aktuellen Test mit negativem Ergebnis verfügen. Dieser Test muss durch geschultes Personal vorgenommen bzw. beaufsichtigt worden sein. Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung sowie regelmäßig getestete Schüler entfällt die Pflicht eines Testnachweises.
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