Nach dem Münzgesetz von 1871 war die Ausprägung der neuen Goldstücke und aller anderen Münzen Angelegenheit des Reiches, die Beaufsichtigung des Münzwesens hingegen oblag dem Bundesrat, der Vertretung aller Bundesfürsten und freien Städte. Alle praktischen Dinge wie die Beschaffung des Münzmetalls und die Organisation der Prägetätigkeit waren Aufgabe des Reichsschatzamtes, das dem Reichskanzler unterstand. Die eigentliche Arbeit erfolgte in den zunächst neun, ab 1882 in sechs Münzstätten. Für das Münzenprägen erhielten die beteiligten Anstalten vom Reich bestimmte Vergütungen, die sich nach dem jeweiligen Nominal und dem Aufwand richteten, der mit seiner Herstellung verbunden war. So wurden für jedes Fünfmarkstück ¾ Prozent, für einen Pfennig aber 15 Prozent des Nominalwertes gezahlt.
Die Mark der Kaiserzeit hielt theoretisch 0,398 Gramm Gold, doch wurde diese Münze nicht ausgeprägt, sondern nur Goldstücke zu 20, 10 und kurzzeitig auch 5 Mark. Die vom Gesetz vorgeschriebene Bezeichnung „Krone“ für das Zehn-Mark-Stück und „Doppelkrone“ für das Zwanzig-Mark-Stück setzte sich nicht durch. Zunächst war das Zweimarkstück nicht vorgesehen, erst auf Wunsch des Reichstages wurde es als eine Art Zweidritteltaler oder Gulden eingeführt und ab 1876 geprägt. Zwei Jahre zuvor hatte man mit der Herstellung der silbernen Fünfmarkmünzen begonnen. Da sie recht unhandlich waren, wurde um 1900 darüber nachgedacht, sie durch etwas dickere Exemplare mit kleinerem Durchmesser auszutauschen oder der Silberlegierung ein wenig Gold beizumischen. Denn der innere Wert dieser Münzen sollte auf keinen Fall angetastet werden. Über Versuchprägungen gingen diese Bestrebungen allerdings nicht hinaus.
Laut Münzgesetz von 1871 sollte „bis auf Weiteres“ eine Ausprägung von anderen als den neuen deutschen Goldmünzen sowie von groben Silbermünzen mit Ausnahme von Denkmünzen nicht stattfinden. In der Begründung heißt es, nach dem Münzvertrag von 1857 hätten die Vereinsstaaten die Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Menge Vereintaler ausprägen zu lassen. „Diese Bestimmung muss in Wegfall kommen, da die fernere Ausprägung vollhaltiger Silbermünzen die Schwierigkeiten der Durchführung des neuen Systems vermehren würde.“
Den Bundesfürsten und Freien Städten sollte überlassen bleiben, eigene Gedenkmünzen herzustellen. Einige haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, doch sind die Stücke nicht in jedem Fall als Sonderprägungen zu erkennen. Die Herstellung von Gedenkmünzen „anderer Prägung“ offiziell mit dem Münzgesetz vom 1. Juni 1900 erst wieder zugelassen und dann sofort auch kräftig in Angriff genommen.
Einigen Geldstücken war in der Kaiserzeit nur ein kurzes Leben beschieden. Die goldene Fünfmarkmünze war eine solche numismatische Eintagsfliege. Mit einem Gewicht von 1,99 Gramm und einem Durchmesser von 17 mm war der Goldfünfer so winzig, dass er in den Geldbörsen verschwand, weshalb er ungern im täglichen Zahlungsverkehr verwendet und bald wieder eingezogen wurde. Heute gehören die nur 1877 und 1878 hergestellten goldenen Fünfer zu den besonderen numismatischen Raritäten der Kaiserzeit. Da sie zum Schaden der Sammler gefälscht wurden und werden wie andere Geldstücke auch, sei beim Kauf zur Vorsicht geraten.
Unpraktisch war auch der silberne Zwerg zu 20 Pfennigen, der in Berlin und anderen Münzstätten zwischen 1873 und 1876, in Stuttgart bis 1877 geprägt wurde. An seine Stelle trat 1887 ein großes Zwanziger aus Kupfernickel, gefolgt ab 1909 von einem Fünfundzwanziger aus reinem Nickel. Dieses Nominal sucht in der deutschen Münzgeschichte seinesgleichen. Es wurde durch einen Beschluss des Bundesrates vom 29. April 1909 aus der Taufe gehoben. In dem Dokument heißt es: „1. Das Fünfundzwanzigpfennigstück ist aus Reinnickel mit einem Durchmesser von 23 mm herzustellen. Aus einem Kilogramm Reinnickel sollen 250 Stücke ausgebracht werden. Die Prägung erfolgt mit glatten Rande, der eine Fadeneinfassung erhält. 2. Die Vorderseite erhält die Wertangabe und das Münzzeichen in einem Kranze aus Weizenähren, die Rückseite den Reichsadler mit der Inschrift ,Deutsches Reich’ und der Jahreszahl. Für die Kosten der Prägung werden den Münzstätten aus der Reichskasse 1,2 vom Hundert des ausgeprägten Nennwertes vergütet“. Der Beschluss legt fest, dass ein Betrag von fünf Millionen Mark „in dieser Münzgattung“ ausgeprägt und die Herstellung auf die einzelnen Münzstätten verteilt werden soll.
Das Fünfundzwanzigpfennigstück wurde aufgrund von Petitionen der Handelskammer in Osnabrück sowie aus Kreisen der Industrie und der Landwirtschaft in das Münzsystem eingeführt. In der Begründung zum „Gesetz, betreffend Änderungen im Münzwesen“ vom 19. Mai 1908 heißt es, eine solche Münzgattung würde wesentlich zur Vereinfachung des Zahlungswesens beitragen, „da häufig Zahlungen mit den Beträgen von 25 und 75 Pf. vorkämen, und in diesen Fällen das Fünfundzwanzigpfennigstück drei Nickelmünzen ersetzen könne, mithin auch das weitläufige Umwechseln von Münzen erübrige oder wenigstens erleichtere.“
Der Wunsch wurde mit Blick auf die Beseitigung der älteren, viel zu kleinen Zwanzig-Pfennig-Stücke aus Silber und aus Nickel ausgesprochen und dann auch verwirklicht. Der Einzug dieser Münzen habe eine verhältnismäßig große, namentlich im Kleinverkehr lästig empfundene Lücke zwischen dem Zehn- und Fünfzigpfennigstücke hinterlassen und erheische eine größere Zahl von Nickelmünzen. „Auch die in anderen Ländern gemachten Erfahrungen lassen erkennen, dass eine entsprechende Zwischenmünze einem wirklichen Verkehrsbedürfnis entspricht“.
In der Debatte um das neue Nominal wurden Befürchtungen zurückgewiesen, es könne preiserhöhend wirken, dagegen stehe der „unleugbare Vorteil einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs“. Wie sich aber bald zeigte, trat die positive Prognose nicht ein, denn der Fünfundzwanziger war unbeliebt und strömte bald wieder an die Ausgabestellen zurück. Die allgemeine Ablehnung führte dazu, dass die 1909 begonnene Ausprägung bereits 1912 eingestellt wurde. Aus zeitgenössischen Berichten ist bekannt, dass die Münze beim Publikum nicht gut ankam. 1910 wurde im Preußischen Abgeordnetenhaus bemängelt, man könne sie mit einem Einmarkstück verwechseln, allenfalls sei sie als Spielmarke gut.
Da die Auflagen der in allen sechs deutschen Münzstätten hergestellten Fünfundzwanziger erheblich waren, sind heute noch vorhandene Exemplare dieses Sonderlings recht preiswert erhältlich. Das gilt allerdings nicht für die Ausgabe 1909 J (Hamburg), von der nur tausend Exemplare hergestellt wurden, was zu Fälschungen zum Schaden der Sammler führte. Für das Geldstück hatten die Stempelschneider und Medailleure Paul Sturm und Otto Schultz ein „jugendstilig“ und daher sehr modern wirkendes Design entwickelt. Ob die Ablehnung etwas mit der ungewöhnlichen Form zu tun hatte, könnten Aktenstudien im Bundesarchiv und im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem ergeben.
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