Zur Stabilisierung der Währung des Deutschen Reichs durch Verordnung vom 15. Oktober 1923 errichtete Bank, die zugleich ermächtigt wurde, eine neue Währung, die Rentenmark, zu emittieren. Der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft auferlegte langfristige Schuldverpflichtungen (begründet durch teilweise Inanspruchnahme von während der Inflation entstandenen Entschuldungsgewinnen) bildeten die Deckung der neuen Währung. Die Deutsche Rentenbank sollte 1924 durch Neuordnung der Reichsbank und Schaffung der Reichsmark aufgelöst und die ausgegebenen Rentenmarkscheine aus dem Verkehr gezogen werden, sie blieben aber bis 1948 im Umlauf.
Rentenbankschein (Vorderseite) der Erstausgabe vom 1. November 1923 über 10 Rentenmark. Bildquelle: Battenberg Gietl Verlag, Bildarchiv.
Aus: Helmut Kahnt: „Das große Münzlexikon“
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