Im Rahmen der Implementierung des finanziellen Rettungsschirmes durch die EZB (Europäische Zentralbank) aufgrund der Corona-Pandemie hat diese in einer Pressemitteilung Banken empfohlen, von Dividendenausschüttungen oder Aktienrückkäufen abzusehen, um die Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte sowie an kleine und große Unternehmen zu unterstützen.
Es wird empfohlen, dass mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 ausgeschüttet werden sollen – und auch von Aktienrückkäufen, die auf eine Vergütung der Aktionäre abzielen, sollten die Institute absehen.
Einige Banken haben für das Geschäftsjahr 2019 bereits Dividenden ausgezahlt. Diese sind von der neuen Empfehlung jedoch nicht rückwirkend betroffen. Allerdings sollen Banken, die ihren Aktionären einen Dividendenvorschlag zur Abstimmung in der nächsten Hauptversammlung vorgelegt haben, diesen im Einklang mit der aktuellen Empfehlung der EZB überarbeiten.
Die EZB erwartet, dass sich die Anteilseigner der Banken an dieser gemeinsamen Anstrengung beteiligen. Auf diese Weise lässt sich das Kapital, das durch den Verzicht auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe eingespart wird, ebenfalls dafür verwenden, private Haushalte sowie kleine und große Unternehmen zu unterstützen und/oder Verluste aus bestehenden Forderungen gegenüber diesen Kreditnehmern aufzufangen.
Comments