Ältester Plan der Doppelstadt Berlin-Cölln von Johann Gregor Memhardt, 1652
[Stiftung Preußische Schlösser und Gärten]
Im Vorfeld des 750. Gründungsjubiläums der Stadt Berlin nahm der Historiker Adriaan von Müller seine Leser auf die Reise eines flandrischen Kaufmannes ins mittelalterliche Berlin mit.
Am 25. September 1219 trifft der von Hamburg kommende Kaufmann in der jungen Doppelstadt Berlin-Cölln ein: „Wir werden bereits erwartet, denn die hölzernen Torflügel sind geöffnet, um unseren Wagenzug einfahren zu lassen. Bis zum Tor ist der Fahrweg unbefestigt gewesen, doch vom Tore an im Innern Berlins fahren wir auf einer Straße mit Holzbohlenbelag.“ [1] Im Hause seines Geschäftspartners eingetroffen, wird er zunächst herumgeführt. Im Erdgeschoss gibt es den großen Wohn- und Geschäftsraum mit Sitzbänken und einer auf Holzböcken gestellten Tafel, daneben die Küche. Im Obergeschoss befinden sich das Lager mit Leinenzeug und Tuchballen, außerdem zwei Schlafräume. In einem schläft die Familie des Hausherrn, in dem anderen seine Eltern. Im Tagebucheintrag vom 18. September 1219 heißt es, dass der Kaufmann bei seinem Partner zehn Schiffsladungen brandenburgischen Roggens bestellt habe, für die er im Gegenzug feine flandrische Tuche und Gewürze liefern werde. Während seines Aufenthalts darf er in der Gerichtslaube des Rathauses einen Prozess gegen einen Bäcker verfolgen, der minderwertiges Brot verkauft hat. Dieser wird zu einer Geldbuße von fünf Schillingen verurteilt, von denen der Bürger, der ihn anzeigt, ein Drittel erhält. Der Rest geht an den Richter als Vertreter des Landesherrn.
Gegossener Silberbarren. Brandenburg, 13. Jahrhundert. Dm. 49 mm, 82,2 g
[Münzkabinett der Staatlichen Museen zu Berlin]
Bei einem Stadtrundgang schaut der Kaufmann in die Auslagen der kleinen Häuser in der Nähe des Marktes. Auf dem Holzladen eines Bäckers wird das Brot für einen halben Pfennig angeboten. Der Fleischermeister nebenan bietet ein Pfund Rindfleisch für zwei Pfennige. Für ein Pfund des beliebten Schweinefleisches verlangt er drei Pfennige: „Noch habe ich nicht viel vom Geld gesprochen, sieht man von der Erwähnung einiger Preise ab. Berlin hat eine Münzprägestätte. Sie wird vom Markgrafen betrieben. Das allgemeine Zahlungsmittel sind Silberpfennige. Die Berliner Münze wirft dem Landesherrn ein erträgliches Stück Geld ab. Sie stellt eine seiner Einnahmequellen aus der Stadt dar, denn er erhält außerdem Zahlungen aus den erhobenen Zöllen, aus den Gerichtsgebühren und Geldbußen der Verurteilten, dazu aus einer jährlichen Steuerzahlung der Stadt, die etwa hundert Mark Silber für Berlin und etwa fünfzig weitere Mark Silber für Cölln betragen soll. Die Einnahmen aus der markgräflichen Münze sind ganz besonderer Art. Einmal im Jahr werden die im Umlauf befindlichen Münzen außer Kurs gesetzt. Wer im Besitz solcher verfallenen Währung ist, muss sie in der Münzprägestätte gegen neue, geltende Silberpfennige umtauschen. So weit so gut, doch bekommt man nicht für einen alten Silberpfennig einen neuen. Vielmehr kommen auf vier alte Pfennige nur drei neue. Das einbehaltene Silber fällt dem Landesherrn zu, der damit den durch Abgreifen des Geldes entstehenden Silberverlust und die Unkosten, die durch Betreiben der Münzstätte entstehen, abdecken muss. Doch spricht man hier ganz offen darüber, dass der Betrieb der Münze für den Markgrafen ein sicheres und gutes Geschäft sei.“ [2]
Pfennige mit stehenden Markgrafen und rückseitigem Wappen. Brandenburg, 1220–1266/67. Silber, 0,62 g, 17 mm [Leipziger Münzhandlung Heidrun Höhn, Auktion 101/1391]
Aus ergänzender Literatur lässt sich entnehmen, wie sich das brandenburgische Münzwesen damals in kurzer Zeit entwickelte. Sogenannte Hacksilberfunde zeigen, dass zunächst nicht allein Münzen verwendet wurden: „Sie werden als Hacksilberfunde bezeichnet, weil sie aus ganzen und zerhackten Münzen, Schmucksachen und Bruchstücken bestehen und beweisen, dass alles Silber, auch die Münzen, auf Waagen zugewogen wurde.“ [3] Das System der Münzwerte basierte auf dem Pfund, das einen Rechnungswert von 20 Schillingen hatte. Zwölf Pfennige ergaben einen Schilling. Tatsächlich ausgeprägt wurde jedoch nur der Pfennig. Im Laufe der Zeit ging dessen Silbergewicht in regional unterschiedlichem Maße zurück. Zudem hatte der Pfennig (lateinisch: Denar) vielerlei Gestalt. Es gab kleine, beidseitig geprägte Pfennig und sogenannte Brakteaten, größere, einseitig geprägte „Dünnpfennige“. Das Münzwesen war bald derart zersplittert, dass die Prägungen der einzelnen Münzherren innerhalb des deutschsprachigen Raumes praktisch nicht mehr handelbar waren. Daraus erwuchs ein regionales von Währungsmonopol: „Diese Machtverhältnisse ermöglichen dem Prägeherrn jetzt die fiskalische Ausnützung seines Münzrechts, wie sie bislang nicht denkbar war. Er untersagt den Umlauf fremder Münze, verruft dann auch seine eigene Münze, zieht sie ein und gibt sie nach Neuprägung mit verändertem Münzbild wieder heraus. Die Ausnützung, ja der Missbrauch des Münzrechts besteht darin, dass Einziehung und Neuausgabe mit einer Steuer auf den Geldbesitz verbunden werden.“ [4] Umgehen ließ sich die damit verbundenen Hindernisse nur im Fernhandel, der Silberbarren verwendete. Einige Städte im norddeutschen Raum verständigten sich auf eine gleichmäßige Herstellung und Kennzeichnung von Barren.
Halbierter Pfennig. 13. Jahrhundert, Dm. 17 mm [Museumsfabrik Pritzwalk]
Anders als im oben zitierten Tagebuch vermerkt, hatte Berlin im Jahre 1219 allerdings noch keine eigene Münzstätte. Eine solche wurde erst im Jahre 1280 in Betrieb genommen. Im Laufe des Spätmittelalters gelang es, einige der schwerwiegendsten Missstände zu beseitigen. Dringend benötigtes Kleingeld kam in Umlauf: „Der Mangel an Münznominalen unterhalb des Pfennigs führte vielfach dazu, dass die Pfennige zerschnitten wurden; die Halb- und Viertelteile liefen dann als Obol bzw. Vierling um.“ [5] Ab dem 13. Jahrhundert wurden daher auch Halbpfennige geprägt. Im Jahre 1369 endete der jährliche Verruf der Pfennige. Im Jahre 1369 erwarben mehrere brandenburgische Städte, darunter auch Berlin und Cölln, das Recht der Pfennigprägung. Der „ewige“ Pfennig entstand. Nun fehlte nur noch eine Münze größeren Wertes. Der Groschen zu acht Pfennigen setzte sich durch. Der Groß- und Fernhandel bedient sich sogar des Guldens, einer aus Italien entlehnten Goldmünze: „Im ganzen gesehen darf man die Bedeutung der Goldmünzen aber auch nicht überschätzen. Seit der Zeit der Karolinger war Deutschland ein Land der Silberwährung und blieb es bis 1875. Die Goldwährung konnte sich nicht durchsetzen, weil es für einen vorwiegenden Goldmünzenumlauf doch zu wenig Gold gab. Die vereinzelten Vorkommen im Lande, auch an Flussgold, gaben nicht genug Gold her und durch den Außenhandel kam nicht genug ins Land.“ [6]
„Ewiger Pfennig“ auf einer DDR-Gedenkmünze von 1981. Neusilber, 12,0 g, 31 mm [Worbes-Verlag]
Quellen
Adriaan von Müller: Edelmann …, Bürger, Bauer, Bettelmann – Berlin im Mittelalter; Berlin 1979, S. 25.
Ebd., S. 36f.
Arthur Suhle: Die Münze – Von den Anfängen bis zur europäischen Neuzeit; Leipzig 1970, S. 97.
Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte; München 1975, S. 39.
Ebd., S. 46.
Ebd., S. 66.
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