Nachdem Pharnakes II. 47 v. Chr. in der Schlacht gegen Asandros gefallen war, übernahm Asandros die Macht im Bosporanischen Reich und hoffte auf die Anerkennung seiner Herrschaft durch Julius Caesar, zumal sein Reich ein Vasallenstaat Roms war. Caesar aber ernannte Mithradates (II.) von Pergamon, dieser war ein unehelicher Sohn Mithradates´ VI. Eupator und ein Freund Caesars, zum künftigen Herrscher des Bosporus. Doch als Mithradates im Königreich Bosporus eintraf und die Kontrolle dort übernehmen wollte, besiegte und tötete ihn Asandros in der Schlacht (46 v. Chr.).
Da Rom zu dieser Zeit aber zu sehr mit sich selbst beschäftigt war, ließ es Asandros vorerst gewähren. Um seine Machtposition im Inneren zu festigen, heiratete Asandros die Tochter Pharnakes´ II. und Enkelin Mithradates´ VI., Dynamis. Allerdings legte er sich aus Rücksicht auf Rom nicht den Titel König, sondern nur den eines Archon zu (47/46 v. Chr.). Vier Jahre später erkannte ihn Octavian, der spätere Kaiser Augustus, jedoch als König an. Diese Anerkennung mag 43 v. Chr. im Zusammenhang mit der Bitte des Triumviren Octavian um Unterstützung gegen die Caesarmörder gestanden haben oder als Teil der „Regelungen“ im Osten nach der Schlacht von Philippi 42 v. Chr. erfolgt sein: „Octavian´s recognition probably came in 43 as the Triumvirs bid for support against the assassins of Caesar or in 42 BC as part of the settlements of the East after the battle of Philippi.“ (David MacDonald, An Introduction to the History and Coinage of the Kingdom of the Bosporus, Lancaster/London 2005, S. 49).
Zusätzlich zur Gewährung des Königstitels, kam es zum Abschluss eines offiziellen Vertrags, in dem Asandros als „Freund Roms“ anerkannt wurde. Asandros blieb danach in Amt und Würden bis zu seinem Tod um 16 v. Chr. Einer Quelle nach soll er 93 Jahre alt geworden sein. In seinen letzten Lebensjahren soll die Regentschaft allerdings von seiner Frau Dynamis ausgeübt worden sein.
Zu den imposantesten Münzen des Asandros gehören seine Goldstatere, die er zwischen 47/46 und 19/18 v. Chr. im reduzierten attischen Münzfuß (ca. 8,15 g / Stater) ausbringen ließ. Diese zeigen vorderseitig das Porträt des Asandros und rückseitig die auf einem Schiffsbug bzw. auf dem Rammsporn eines Kriegsschiffes stehende Nike, die in ihrer Linken einen langen Palmwedel und in ihrer Rechten einen Kranz hält, mit dem sie den Namen des Asandros bekränzt. Den Münzaufschriften nach zu urteilen, zerfallen diese Goldstatere in zwei Gruppen – in eine erste, bei der die Legende übersetzt auf [Münze] des Archonten Asandros von Bosporos) lautet und in eine zweite, bei der die Legende übersetzte [Münze] des Königs Asandros heißt.
Vergleicht man die beiden Porträts des Asandros, so fällt auf, dass er zunächst, d. h. als Archon noch kein Königsdiadem trägt; dieses erscheint erst ab dem Jahr 4 bzw. 44/43 v. Chr. Außerdem sind die Haare auf den ersten Archonmünzen etwas kürzer im Nacken als auf den letzten Archonmünzen und auf den Königsmünzen. Doch auch bei der Datierung dieser Goldstatere gibt es Unterschiede. Während den Jahreszahlen 1 bis 4 auf den Archonmünzen immer die Buchstaben ET als Abkürzung für Etos (Jahr) vorangestellt sind, finden sich die Jahreszahlen 4 bis 29 auf den Königsmünzen stets ohne das vorangestellte Buchstabenkürzel ET.
David MacDonald zufolge erschienen in den 1990ern auf dem Münzmarkt etwa 3.000 Goldstatere aus einem bulgarischen Münzfund, von denen die Mehrheit aus Tomis, Kallatis und Istros stammten und einige aus Byzantion waren. Außerdem fanden sich noch etliche republikanische Aurei sowie 10 Statere des Pharnakes und 12 Statere des Asandros unter den Goldmünzen. Von den Stateren des Asandros gab es solche mit Archontitulatur aus den Jahren 1 bis 4 und solche mit Königstitulatur aus dem Jahre 4. Nun wurde das Porträt des Asandros auf den Archonmünzen von einigen Numismatikeren auch schon als das des Marcus Antonius oder das des Octavian gedeutet, doch für David MacDonald handelt es sich dabei ebenso wie bei den späteren Königsporträts um das des Asandros. (vgl. David MacDonald, ebenda, S. 49).
Kommentare