Nur wenige Notgeldausgaben sind aus der Zeit der Reichsgründung bekannt. Eine davon ist die Marke zu 3 Pfennigen der Stettiner Firma Schultz & Lübcke. Das Unternehmen wurde 1853 als Handelshaus gegründet und betrieb den Groß- und Einzelhandel mit Kolonialwaren, also mit Kaffee, Tee, Kakao, getrockneten Früchten, Reis und Gewürzen. Von Anbeginn war man auf Qualität bedacht, sodass der Betrieb schnell eine führende Stellung in der Stadt Stettin einnahm. Im Verkaufsraum in der Frauenstraße 37 bzw. 33 konnten die Bürger der Stadt die begehrten Waren direkt erwerben. Hier dürfte es ähnlich zugegangen sein wie in Gustav Freitags Roman „Soll und Haben“. Der Handel war aber nicht nur auf Stettin und Pommern beschränkt, sondern erstreckte sich auch auf die Provinzen Ost- und Westpreußen, Posen, Schlesien und Brandenburg. Neben den Kolonialwaren umfasste das Sortiment des Unternehmens auf sämtliche Lebensmittel wie: Schmalz, Margarine, Marmeladen, Kunsthonig, Sirup, Zucker, Hülsenfrüchte, Mühlenfabrikaten, Heringe und Salz. Mit Petroleum, Lichte, Seifen, Kunstdünger und Futtermittel war man auch Bezugsquelle für Kunden aus der Landwirtschaft. Die Geschäftsinhaber standen neuen Ideen aufgeschlossen gegenüber. So richtete man Anfang der 1870er Jahre die erste Kaffee-Rösterei mit Gasmotor ein. Etwa gleichzeitig installierte man in den Geschäftsräumen eine Maschine zum Zerkleinern von Zuckerhüten in Würfel. Damit gab man den Anstoß für die Produktion von Würfelzucker bei der Pommerschen Provinzial Zuckersiederei. 1873 ließ das Handelshaus eine eigene Marke zu drei Pfennige prägen, um so dem Mangel an Wechselgeld abzuhelfen, der durch Schaffung einer einheitlichen Währung entstand. Auf dem Gebiet des neu gegründeten Deutschen Reiches herrschte Währungs-Chaos. Bis auf Lippe-Detmold, Lauenburg, Lübeck, Bremen, Hamburg und dem neuen Reichsland Elsass-Lothringen hatten alle Bundesstaaten eigene Münzen ausgegeben sowie Staatspapiergeld emittiert. Hinzu kamen die Banknoten von 33 Notenbanken.[1] Nicht weniger als sechs unterschiedliche Münzsysteme gab es im Reich:
Die gängigste Währung war der preußische Taler im 30-Talerfuß (d.h. es wurden 30 Ein-Taler-Münzen aus einem Pfund Silber prägt), der sich in 30 Groschen zu je 12 Pfennige unterteilte (1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennige). Außer in Frankfurt und Hohenzollern-Sigmaringen galt dieser Münzfuß in allen preußischen Gebieten sowie in Lauenburg, Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, Sachsen-Weimar Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt Unterherrschaft, Waldeck-Pyrmont, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe und den beiden reußischen Fürstentümern.
Auch im Herzogtum Braunschweig, in Sachsen, Sachsen-Gotha und Sachsen-Altenburg hatte der 30-Talerfuß Geltung. Nur wurde hier 1 Taler = 30 Groschen = 300 Pfennige gerechnet.
In Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bediente man sich ebenfalls des preußischen Talers, jedoch mit der Unterteilung in 48 Schillinge zu je 12 Pfennigen (1 Taler = 48 Schillinge = 576 Pfennige).
In den Hansestädten Hamburg und Lübeck wurde zwar der Umlauf von mecklenburgischen Talern seit 1856 akzeptiert, eigene Währung war aber die Lübische Währung: die Mark Kurant im 75-Markfuß (1 Mark = 16 Schillinge = 192 Pfennige). Auf eine eigene Ausmünzung der Währung verzichtete man, wodurch die Währung eine Untereinheit des Talerfußes wurde.
Im gesamten Süddeutschen Raum (Bayern, Baden, Württemberg, Hessen, Hohenzollern, Frankfurt, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg, Sachsen-Rudolfstadt Oberherrschaft) galt der Gulden im 52 ½ -Guldenfuß (1 Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennige).
Eine Besonderheit stellte die Währung der Hansestadt Bremen dar, da sie als einziges Bundesland eine Goldwährung hatte. Ein Taler Gold im 420-Talerfuß (Gold) teilte man in 72 Grote zu je 5 Schwaren (1 Taler = 72 Grote = 360 Schwaren) ein.
Hinzu kam mit dem Erwerb von Elsass-Lothringen die französische Franken-Währung (1 Franc = 100 Centimes)
und als münzlose Rechnungswährung die Hamburger Mark Banco.[2]
Mit Gesetz betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 wurde eine neue Währung geschaffen. Aus einem Pfund feinen Goldes sollten 139 ½ Münzen zu 10 Mark geprägt werden. Der zehnte Teil dieser Münze wurde Mark genannt und in 100 Pfennige eingeteilt. § 8 desselben Gesetzes setzten den Wert des Zehnmarkstückes mit 3 1/3 Thalern oder 5 Gulden 50 Kreuzern Süddeutscher Währung oder 8 Mark 5 1/3 Schilling Lübischer und Hamburgischer Kurantwährung oder 3 1/93 Taler Gold Bremer Rechnung gleich. Schließlich ersetzte das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 die bisher geltenden Landeswährungen durch die Reichswährung mit der Mark als Rechnungseinheit. Damit trat in Preußen, zu dem auch Stettin gehörte, an die Stelle des Groschens zu 12 Pf. der neue Groschen zu 10 Pfennig. Die auf der Zwölferteilung des Groschens beruhenden Scheidemünzen – dazu gehörte auch der Dreier – wurden nicht mehr geprägt und die vorhandenen Stücke schon bald eingezogen. Dadurch entstand gerade bei den kleinen Münzen ein Mangel, der in Stettin derart groß war, dass sich die Firma Schultz & Lübcke zur Ausgabe einer eigenen Drei-Pfennig-Marke veranlasst sah. Das Unternehmen ließ Marken für insgesamt 1000 Mark prägen, von denen aber nur ungefähr die Hälfte zur Einlösung zurückflossen. Der Umlauf des Dreiers dauerte von September 1873 bis zum Februar 1874. Die Münze erfreute sich allgemeiner Beliebtheit und wurde anstandslos in den Stettiner Geschäften angenommen.
Stettin. Schultz & Lübcke. 3 Pfennige o. D. (1873) [MA-Shops, Münzenhandlung Dirk Löbbers]
Die runde Marke ist aus Messing und hat einen Durchmesser von 23 mm. Eine Jahreszahl ist nicht vermerkt. Die Vorderseite weist entlang des Randes die Legende SCHULTZ & LÜBCKE / * FRAUENSTR. 37 * auf sowie in der Mitte STETTIN; die Rückseite nennt am oberen Rand GÜLTIG und am unteren Rand AUS MANGEL AN KUPFERMÜNZE, in der Mitte zweizeilig 3 / PFENNIGE.[3] Der mehrfachen Aufforderung der Behörden, die Ausgabe der Münze zu unterlassen bzw. wieder einzuziehen, kam das Unternehmen nicht nach, gab es doch noch keinen Ersatz für die kleine Münze und auch keine gesetzliche Bestimmung, gegen die man verstieß.[4]
Anmerkungen
[1] Zählt man die Noten der Württembergischen Notenbank mit, die ihre Noten ab 20. Dezember 1871 ausgab.
[2] „Die um 1621 eingeführte Mark Banco war eine reine Rechenwährung, das heißt, sie wurde nicht in Bargeld ausgezahlt und existierte nur als Buchgeld in den Büchern der [Hamburger] Bank. […] Die Bank nahm Silberbarren zum Kurs von 59 1/3 Mark Banco pro Zollpfund an und schrieb sie dem Einleger auf seinem Folium (Konto) gut. Hiervon konnte er bargeldlose Zahlungen an andere Kontoinhaber durch Ab- und Zuschreiben leisten. Die Mark Banco wurde in 16 Schillinge zu je 12 Pfennigen eingeteilt. […] Am 15. Februar 1873 wurden die Silberkonten der Bank geschlossen und an ihrer Stelle Mark-Konten eröffnet. Die nach dem 15. Februar 1873 in Mark Banco fälligen Zahlungsverbindlichkeiten waren in 100 Mark Banco = 150 Mark (Reichswährung) umzurechnen.“ (Wikipedia, Mark Banco).
[3] Peter Menzel, Deutschsprachige Notmünzen und Geldersatzmarken im In- und Ausland 1840 bis 2002, 2. ergänzte und erweiterte digitale Ausgabe (Stand September 2018). Berlin. Kat.-Nr. 30214.
[4] Gustav Prange, Das deutsche Kriegsnotgeld. Eine kulturgeschichtliche Beschreibung, Band II. Görlitz 1922, S. 27f.
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