Kupfermarken des 16./17. Jh. in den westfälischen Domkapiteln zu Münster (seit etwa 1480), Osnabrück und Paderborn. B. dienten ursprünglich wegen des Kleingeldmangels als Geldersatz bzw. Quittungsmarken zwischen dem Bursarius, dem Rendanten der Domherrenkasse, und dem Kapitelsbeamten. Später wurden sie auch von den Bürgern akzeptiert, weil sie jederzeit bei dem Bursarius in vollwertige Münzen zurückgetauscht werden konnten. Die Wertstufen der Marken lagen zwischen 1 Heller und 3 Schillingen (36 Pfennige). Beim Wechsel durch den Bursarius oder zur Verlängerung der Gültigkeit wurden die Marken zur Bestätigung zum Teil mit dem Wappen oder den Initialen des Bursarius gegengestempelt.
Auf die B. ist die Verwendung und Akzeptanz von Kupfermünzen in Westfalen schon im späten 16. Jh. zurückzuführen.
aus: „Das große Münzlexikon“
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