Bezeichnung für eine römische Silbermünze, die durch die Münzreform des Kaisers Caracalla (211-217) im Jahre 215 als neues Nominal (Doppeldenar) für den allgemeinen Geldverkehr eingeführt wurde. Nach einer neuen These soll sein antiker Name Bicharactus gewesen sein. Dieser Doppeldenar, der im Unterschied zum Denar den Kaiser mit Strahlenkrone bzw. die Büste der Kaiserin auf einer Mondsichel zeigt, entsprach mit einem anfänglichen Durchschnittsgewicht von 5,02 g nur dem Wert von 1 ½ bis 1 ¼ Denaren (bei einem durchschnittlichen Gewicht des Denars von 3,10 g).
Der Antoninianus verfiel seit der Mitte des 3. Jh. der Inflation. Er bestand zur Zeit des Kaisers Gallienus (260-268) nur noch aus eine Billonlegierung mit geringem Silbergehalt und wurde seit Kaiser Aurelianus (270-275) aus Kupfer geprägt und durch Eintauchen in Silberchlorid mit einer dünnen Silberschicht versehen. Die Zahl XXI im Abschnitt bedeutet bei diesen Münzen das Wertverhältnis zum As; 1 Antoninianus = 20 Asses.
aus "Das große Münzlexikon“
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