Seit Inkrafttreten der Neufassung im Jahr 2016 protestieren Sammler und Händler gemeinsam gegen das umstrittene Kulturgutschutzgesetz, welches auch den Verkauf von Münzen einschließt. Hinter den Kulissen wurden bereits massive Anstrengungen unternommen, um auf europäischer Ebene zu intervenieren - viele Händler sehen ihre Existenz bedroht und auch für Sammler insbesondere von antiken Münzen ist ein massiver Mehraufwand erforderlich Nun fahren zwei Anwaltskanzleien mit Sitz in Berlin und Brüssel schwere Geschütze auf: In einem achtseitigen Positionspapier, welches am 19. September bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde, stellen die Juristen klar, dass das Kulturgutschutzgesetz (kurz “KGSG") im Widerspruch zum EU-Recht steht und dieses sogar missbraucht. Das Dokument liegt der Redaktion von "Münzen Online" vor. Der Brief ist Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Vorschriften, welche als Belastung für Sammler und Händler verstanden werden. Wie Ulrich Künker vom gleichnamigen Osnabrücker Auktionshaus gegenüber der US-amerikanischen Zeitschrift "Coin World" erklärte, hätten Anwälte mit einem fachlichen Hintergrund im Bereich des Kulturgüterrechts und Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsarbeit bei der Europäischen Kommission bei der Erstellung des Briefes geholfen. In dem Dossier erheben die Juristen schwere Vorwürfe. Sie machen deutlich, dass das neue Gesetz lediglich vorgäbe, ein weiteres Rechtsinstrument zum Schutz von nationalem Kulturgut und kulturellem Erbe zu sein. Allerdings werde kein Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Kulturgut und dem Grundsatz des freien Warenverkehrs erreicht - dies sei jedoch ein Grundpfeiler der EU-Verträge. Die Anwaltskanzleien kritisieren, dass insbesondere für den Handel mit Münzen "ungerechtfertigte und unkontrollierbare rechtliche und wirtschaftliche Belastungen" die Folge seien, woraus das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt werde. Das Kulturgutschutzgesetz wurde in der aktuellsten Neufassung im Jahr 2016 in Kraft gesetzt. Es soll dem Schutz deutschen Kulturbesitzes vor einem wesentlichen Verlust dienen, womit vor allem ein Export ins Ausland gemeint ist. Mit der Überarbeitung im Jahr 2016 wurden auch Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgut auch in EU-Mitgliedsländer festgelegt. Kritik von Händlern kommt insbesondere an der genauen Definition von "Kulturgut", diese ist aus Sicht von vielen Beobachtern unklar. Mit der Überarbeitung des seit 1955 bestehenden Gesetzes wurde eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Die Händler in Deutschland befürchten einen nicht zu leistenden Mehraufwand durch das Beantragen von Ausfuhrlizenzen. Coin World schätzt, dass bis zu 33.000 Lizenzanträge für bis zu 75.000 bis 100.000 Objekte eingereicht werden könnten, die deutsche Regierung geht bislang von nur 2.000 Anträgen aus. Insbesondere Münzauktionen seien mit diesem Verwaltungsaufwand nicht mehr durchführbar. Und hier setzen die Juristen aus Berlin sowie Brüssel an - sie kritisieren, dass mit der deutschen Umsetzung der EU-Vorgaben sowohl der Wortlaut als auch die Absicht des Art. 36 AEUV missbraucht werde. Deutsche Auktionatoren, Kunsthändler und Händler seien in Bezug auf ihre Kollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten stark diskriminiert. Nach Informationen von Münzen Online ist das Positionspapier nur ein erster Schritt, um die Verantwortlichen in Brüssel zu einem Umdenken zu bewegen. Dem Vernehmen nach soll in den kommenden Monaten auch in direkten Gesprächen versucht werden, die Auswirkungen des Kulturgutschutzgesetzes abzuschwächen.
Auf dem Foto, welches die Münchner Polizei veröffentlicht hat, sind Gegenstände zu sehen, welche während der diesjährigen Numismata mit Bezugnahme auf das Kulturgutschutzgesetz sichergestellt wurden.