1. Die Weimarer Republik
Als Weimarer Republik wird das Deutsche Reich für die Zeit von 1918/1919 bis 1933/1934 bezeichnet, um diese Epoche des ersten deutschen demokratischen Bundesstaates von dem vorangehenden Kaiserreich und dem nachfolgenden Dritten Reich zu unterscheiden. Sowohl der Beginn als auch das Ende der Weimarer Republik sind unter Geschichtswissenschaftlern nicht unumstritten. Es wird im Allgemeinen vermieden, ein genaues Datum festzulegen, vielmehr werden mehrere Ereignisse und Entwicklungen als ausschlaggebend für den Beginn und das Ende der Weimarer Republik aufgeführt.
Das Kaiserreich endete am 9. November 1918 mit dem Rücktritt des Kaiserlichen Reichskanzlers Max von Baden und der Übergabe der Regierungsgeschäfte an den SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert. Am gleichen Tag wurde auch die Abdankung des Kaisers bekanntgegeben. Allerdings unterschrieb Wilhelm II. die Abdankungsurkunde erst am 28. November 1918. Beide Daten sind aber nicht mit dem Beginn der Weimarer Republik gleich zu setzen.
Philipp Scheidemann rief am 9. November 1918 aus einem Fenster des Reichstags die demokratische „deutsche Republik“ aus, kurze Zeit später proklamierte Karl Liebknecht dagegen vom Berliner Stadtschloss die „freie sozialistische Republik Deutschland“. Der Reichsrätekongress beschloss später auf seiner Tagung vom 16. bis 21. Dezember 1918 den Weg von Scheidemann einzuschlagen. Erst am 11. Februar 1919 wurde von der in Weimar tagenden Nationalversammlung das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt beschlossen und Ebert zum Reichspräsidenten gewählt, wohl der eigentliche Beginn der Weimarer Republik. Am 28. Juni 1919 wurde der Versailler Friedensvertrag unterzeichnet. Die Weimarer Verfassung wurde am 11. August 1919 vom Reichspräsident Ebert unterzeichnet.
Die Münzgesetzgebung begann mit dem Übergangswirtschaftsgesetz vom 17. April 1919.
2. Münzprägungen
2.1 Ersatzmünzen (1919 – 1923)
Zur Zeit des 1. Weltkrieges wurde Aluminium in großen Mengen für militärische Zwecke hergestellt. Die Aluminiumwerke waren zum Teil reichseigen, insofern musste nach dem Krieg eine neue Verwendung für die Produktion gefunden werden. Aluminium wurde zum Beispiel verstärkt für Stromleitungen eingesetzt. Auch das Reichsfinanzministerium wurde angehalten, das Material im Münzwesen einzusetzen. So kam es ab 1919 zur Ausprägung der Aluminiummünzen im Wert von 50 Pfennig sowie ab 1922 zu weiteren Ersatzmünzen zu 3 Mark und 1923 (inflationsbedingt) zu 200 und 500 Mark.
2.2 Rentenmark-Währung (1923 – 1924)
Die hohen kriegsbedingten Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reiches führten in den Jahren 1919-1923 unter anderem zu einer immer stärker werdenden Inflation (Aufblähung) des Geldwertes und damit verbundener Geldentwertung. Münzen hatten in dieser Zeit keine Bedeutung mehr.
Am 20. November 1923 war 1 US-Dollar etwa 4,2 Billionen Mark wert. Ein radikaler Währungsschnitt war erforderlich. Er erfolgte mit der Einführung der Rentenmark. Als Ausgabestelle wurde mit Verordnung vom 15. Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank gegründet. Am 13. November 1923 wurde die Ausprägung der Münzen zu 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig bekannt gemacht. Die Ausgabe der Mark-Werte (Silberprägungen) erfolgte mit dem Gesetz vom 20. März 1924.
Die Kleinmünzen zu 1 und 2 Rentenpfennig wurden auf Ronden aus der schon bewährten Münzbronze (950 Cu 40 Sn 10 Zn) geprägt. Für die 5-, 10- und 50-Rentenpfennig-Münzen wurde ein neues Material (920 Cu 85 Al) gewählt, das entfernt mit dem nordischen Gold zu vergleichen ist, aus dem die heutigen 10-, 20- und 50-Euro-Cent-Münzen bestehen.
2.3 Reichsmark-Währung (1924 – 1938)
Schon ein Jahr nach Einführung der Rentenmark-Währung war die Stabilisierung von Währung und Wirtschaft so gut verlaufen, dass aus der Rentenmark durch einfachen Übergang die Reichsmark wurde. Bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 war der Aufschwung so gravierend, dass man diese Periode als die „Goldenen Zwanziger“ bezeichnete. Die Münzen der Reichsmark-Währung hatten die gleichen technischen Spezifikationen wie die der Münzen der Rentenmark-Währung.
Die Kleinmünzen wurden erst zum 1. März 1942 ungültig.
3. Stempelkopplungsvarianten
In allen Währungs-Übergangszeiten kommt es zu „Sonderprägungen“ infolge von Stempelverwechselungen oder Prägungen auf falschen Ronden. So auch bei dem Währungswechsel in der Zeit der Weimarer Republik. Derartige Prägungen werden in der üblichen Literatur als falsche Stempelkopplung (Fehlprägung) bzw. als Zwitterprägung bezeichnet. Es soll sich im vorliegenden Fall um Münzen handeln, bei denen ein Stempel der Rentenmark-Währung (1923/24) in späterer Zeit in Verbindung mit einem Stempel der ab 1924 eingeführten Reichsmark-Währung kombiniert wurde.
Die Wertseiten der entsprechenden Münzen weisen entweder die Bezeichnung Rentenpfennig oder Reichspfennig auf. Die Rückseiten zeigen einheitlich die Ährengarbe mit dem jeweiligem Prägejahr und dem Münzzeichen der Prägestätte.
In der Fach-Literatur werden folgende Stempelkopplungsvarianten bisher erwähnt:
Diese vier zuerst vorgestellten Münzen sind im Umlauf vorgekommen. Darüber hinaus gibt es eine Reichspfennig-Variante, die auch in der Ausführung Polierte Platte (PP) vorkommt.
Zu den Stempelkopplungsvarianten kann man darüber hinaus auch die 1 Mark 1924 A (Jaeger 311), die eine Rückseite mit dem Stempel der 304 (200 Mark 1923) aufweist (siehe auch Schaaf Nr. 311 G1) zählen. Diese Münze wurde noch in keinem Katalog so bezeichnet.
4. Überlegungen zur 1-Rentenpfennig-Münze 1925 A
Die bisherigen in der Literatur aufgeführten Bezeichnungen halten einer genauen Überprüfung nicht in allen Fällen stand.
Die 1-Rentenpfennig-Münze von 1925 A zum Beispiel ist eventuell keine falsche Stempelkopplung, da auch die Rückseite den Münzen Jaeger 306 entspricht. Die Münze Berlin hat wahrscheinlich vorauseilend diese Münze schon im Jahr 1924 geprägt. Die übliche, seit Jahrzehnten bestehende Bezeichnung für diese Münze in der Literatur und in Katalogen lautet jedoch: 1 Rentenpfennig 1925 A, Wertseite J 306 / Rückseite J 313. Jaeger 306 sind die Rentenpfennige von 1923 und 1924, Jaeger 313 sind die Reichspfennige ab 1924. Die Bezeichnung Renten- oder Reichspfennig befindet sich jeweils auf der Wertseite, die Jahreszahl und das Münzzeichen befinden sich jeweils auf der Rückseite.
Es soll sich in diesem Fall um eine Münze handeln, bei der ein Wertseiten-Stempel der Rentenmark-Währung (J. 306, 1923/24) im Jahr 1925 in Verbindung mit einem Rückseiten-Stempel der ab 1924 eingeführten Reichsmark-Währung, J. 313, kombiniert wurde. Demnach wäre fälschlicherweise der Rentenpfennig-Wertseitenstempel noch einmal zum Einsatz gekommen.
Derartige Stempelverwechselungen oder bewusste Wiederverwendungen von alten Stempeln sind aus der Münzgeschichte vielfach bekannt. Die Stempelverwechselung ist jedoch in diesem Fall nicht vorgekommen.
Anhand von Stempelvergleichen im Detail lässt sich darstellen, dass es sich um eine normale Rentenpfennigausgabe handelt.
Hier hat die Prägestätte Berlin, Mzz. A, im Vorgriff auf die erwartete weitere Rentenpfennig-Prägung vermutlich schon im Jahr 1924 die 1925er Rentenpfennige geprägt. Dass die Rentenmark-Währung so schnell von der Reichsmark-Währung abgelöst werde, damit hatte in damaliger Zeit niemand gerechnet.
Derartige vorgezogene Prägungen für das nächste Jahr kommen in allen Zeiten vor. Sie führen manchmal, wenn ein eventueller Stempelfehler im gleichen Jahr korrigiert wurde oder ein neuer Stempel neben dem alten Stempel zum Einsatz kam, zu sehr schönen und leicht erkennbaren Varianten. Als Beispiel seien hier die 20-Eurocent-Münzen von 2007 F mit alter und neuer Wertseite sowie die 2-Euro-Sondermünzen Hamburg von 2007 mit alter und neuer Rückseite erwähnt.
5. Bestimmen von Stempelkopplungsvarianten
Das Bestimmen von Stempelkopplungsvarianten ist recht einfach, wenn die alten und neuen Stempelbilder sich deutlich unterscheiden. Bei den Kleinmünzen der Weimarer Republik ist das Münzbild scheinbar unverändert geblieben. Die Wertseite unterscheidet sich nur in der Wertbezeichnung Rentenpfennig bzw. Reichspfennig. Die Rückseiten sehen so gleich aus, dass die Zuordnung zur Renten- oder Reichsmarkwährung bisher allein anhand der Jahreszahl erfolgte. Alle Münzen mit Rückseiten mit der Jahreszahl 1925 und höher werden als Reichsmark-Münzen bezeichnet. Auf dieser einfachen Einteilung beruht auch die bisherige eventuelle falsche Einteilung der Stempelkopplungsvarianten.
Die detaillierte Kenntnis einzelner Merkmale der Wertseiten und der Rückseiten dient hier der Unterscheidung der Reichspfennig-Münzseiten von den Rentenpfennig-Münzseiten. Sie sind aber auch hilfreich zur Bestimmung von Münzen, bei denen fehlende oder nicht erkennbare Münzzeichen eine Zuordnung zu einer Münzstätte oder einem Jahrgang nicht ermöglichen. Manche Fehlprägungen und Varianten können nur mit Hilfe von einzelnen Merkmalen bestimmt werden, wie das nachfolgende Beispiel zeigt
5.1 Die Merkmale der 1-Pfennig-Münzen
Nur durch die genaue Kenntnis von Einzelmerkmalen können auf dezentrierten Münzen, bei denen die Jahreszahl und/oder das Münzzeichen nicht erkennbar sind, diese für den Sammler so wichtigen, fehlenden Daten bestimmt werden.
Einige wesentliche, deutliche Unterscheidungsmerkmale der Rückseiten der Rentenpfennig- und der neuen Reichspfennig-Münzen der Prägestätte Berlin, Mzz. A, sind in einer Tabelle zusammengefasst. Die Merkmale gelten sowohl für die 1 Rentenpfennig 1924 A als auch für die 1 Reichspfennig 1924 A. Die Rückseiten sind identisch. (Siehe Tabelle)
aus MünzenRevue Ausgabe 04/2016