In der Kaiserzeit nach 1871 brachten geschäftstüchtige Unternehmer und Graveure Prägungen heraus, die entfernt an reguläre Münzen erinnerten und für manche Verunsicherung sorgten. Da kursierten allerlei Gedenktaler mit den Bildnissen der deutschen Kaiser und des Reichskanzlers Otto von Bismarck, und es wurden auch nationale Feiertage durch münzähnliche Medaillen gewürdigt, die in ihren Maßen und Gewichten den alten Talern und neuen Mark-Stücken nicht unähnlich waren. Misstrauisch beobachteten die Behörden dieses „Treiben“, und so blieben gesetzliche Gegenmaßnahmen im Interesse des Fälschungs- und Markenschutzes nicht aus. Die „Blätter für Münzfreunde“ machten in ihrem Heft 7/1910 mit neuen münzpolizeilichen Vorschriften bekannt, durch die verhütet werden sollte, „dass münzähnliche Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und ähnliche Wertmarken) in den Geldumlauf sich drängen.“
Zum Verwechseln ähnlich
Die vom Bundesrat, der auch für Münzangelegenheiten zuständigen Vertretung der damaligen Fürstentümer und Freien Städte im Deutschen Reich, beschlossene „Bekanntmachung, betreffend den Erlass münzpolizeilicher Vorschriften“ vom 23. Juni 1910 bestimmte, dass Medaillen und Marken nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten „in der auf den Reichsmünzen befindlichen Gestaltung tragen und mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein“ dürfen. Auch dürften sie nicht mit einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung wie Taler, Mark und Pfennig bezeichnet werden. Unter das Verbot fielen keine Randmarkierungen und -schriften in Form eines Stempelzeichens, eines Herstellernamens oder der Nennung eines Preisträgers. Marken durften nur einen Durchmesser bis zu 22 Millimetern haben, hingegen konnten solche von ovaler Form oder mit drei bis acht Ecken auch größer sein.
Für den Schutz historischer Münzen war der Paragraph 5 der Bekanntmachung wichtig. Danach war es verboten, „Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteil anderer Gegenstände bilden“, womit wohl die Verwendung von nachgebildeten Geldstücken als Schmuck von Schalen, Bechern und Humpen gemeint war. Zuwiderhandlungen wurden, sofern nach anderen Bestimmungen nicht eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
Dass mit Pseudomünzen allerhand Unfug angestellt und wohl auch mache dubiosen Geschäfte gemacht wurden, kennen Sammler kaiserzeitlicher und anderer Münzen und Medaillen. Beliebt waren Vier-Mark-Stücke und Gedenk-„Münzen“ aller Art, die entfernt an außer Kurs gesetzte Geldzeichen erinnern. So genannte Bismarck-Taler waren auf der Rückseite mit dem Adler nach der Art preußischer Taler aus der Zeit Friedrichs des Großen geschmückt. Kombiniert wurden auf Pseudomünzen in der Größe und dem Gewicht der alten Vereinstaler sowohl Fürstenbildnisse als auch Gebäudedarstellungen. Reklamemarken von Fabriken, Kaufhäusern und anderen Firmen glänzten mit dem Kopf von Kaiser Wilhelm II. und dem Reichsadler.
Was auf diesem Gebiet sonst noch möglich war, schildern die „Blätter für Münzfreunde“ (Heft 10/1910). Danach waren falsche deutsch-österreichische Geldstücke mit dem Bildnis von Kaiser Wilhelm II. auf der einen Seite und dem österreichischen Doppeladler auf der anderen Seite aufgetaucht. Leider teilt die Zeitschrift keine Einzelheiten mit, aber man kann sich gut vorstellen, dass solche Zwitterprägungen, auf denen der deutsche Kaiser als Herrscher über die Donaumonarchie ausgegeben wird, einigen diplomatischen Ärger ergaben. Ab und zu werden im Münzhandel korrekt als Imitation ausgewiesene Goldstücke angeboten, auf denen nichts stimmt, weder das Bild und Titel des russischen Zaren noch die Jahreszahl und der Doppeladler, und es kommen auch Nachbildungen vor, die entfernt an englische Silbercrowns des 19. Jahrhunderts erinnern. Der Vollständigkeit halber seien jene Pseudomünzen genannt, die im 19. Jahrhundert Stimmung für französische Thronprätendenten von Napoleon II. bis Heinrich V. und darüber hinaus auch für andere Anwärter auf eine Königs- und Fürstenkrone machten.
Missbrauch von Münznamen
Der Missbrauch von Münzdesigns und Münznamen war auch in der Weimarer Republik nicht unbekannt. Aus einem Brief des Reichsministers der Finanzen Dr. Köhler an sämtliche Reichsressorts und die Landesregierungen vom 13. Juni 1928 wird auf die Herstellung so genannter Gedenkmünzen hingewiesen, die aber keine sind, sondern nur Medaillen. „Wie bekannt, hat das Reich zur Erinnerung an geschichtlich besonders bedeutsame Vorgänge in einer ganzen Reihe von Fällen Drei- oder Fünfmarkstücke als Gedenkmünzen prägen lassen. In letzter Zeit werden nunmehr von Privatfirmen verschiedene Medaillen zum Verkauf gebracht, die in den Prospekten als ,Gedenkmünzen‘ bezeichnet werden. In allen Fällen handelt es sich nicht um Erinnerungsmünzen, die im Auftrage des Reichs geprägt worden sind und einen amtlichen Charakter tragen, sondern um rein privat hergestellte und vertriebene Medaillen. Ich werde demnächst dem Reichsrat eine Verordnung zuleiten, die die Bezeichnung von Medaillen zu geschäftlichen Zwecken als Gedenkmünzen usw. verbieten wird“.
Diese Verordnung wurde am 27. Dezember 1928 erlassen. Darin stellt der Reichsminister der Finanzen fest: „(1) Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Wertmarken) dürfen nicht das Reichswappen, den Reichsadler oder ein Münzbild tragen, das mit einem auf Reichsmünzen befindlichen Münzbild übereinstimmt. (2) Medaillen und Marken (Abs. 1) dürfen weder die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung noch die Angabe eines Geldwertes enthalten. (3) Medaillen und Marken (Abs. 1) dürfen nicht mit einer Randriffelung oder einer auf dem Rande befindlichen Schrift oder dem Münzzeichen einer Münzstätte versehen werden.“
Die Verordnung legte in Anlehnung an die Vorschriften aus der Kaiserzeit für die erwähnten Marken die Größen und Gewichte fest. Lediglich wurden Ausnahmen für ovale sowie drei- bis achteckige Formen sowie für Marken und Medaillen in Größen über 45 Millimeter zugelassen. Diese durften das sonst für sie verbotene Münzbild sowie eine Randmarkierung tragen. Wichtig ist der Paragraph 5 mit dem Verbot der Nachahmung von Münzen, „die auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmungen außer Kurs gesetzt sind. Sie herzustellen, anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen“. Paragraph 6 bestimmt: „Wer gewohnheits- oder gewerbsmäßig einer Bestimmung dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Reichsmark oder mit Haft bestraft.“
Falschmünzerei war im Kaiserreich nicht unbekannt. Ab und zu flogen Täter oder Banden auf und wurden streng bestraft. Empfindlich waren die im Strafgesetzbuch festgelegten Sanktionen für Geld- und Wertzeichenfälschung oder den Versuch. Der Codex von 1871 sah hohe Zuchthausstrafen für Geldfälschung und das Inverkehrbringen von Falschgeld vor und drohte das gleiche für die Fälschung und Verfälschung von amtlichen Wertzeichen beziehungsweise Versuche dafür an. Die auch für ausländische Geld- und Wertzeichen gültigen Bestimmungen finden sich im Achten Abschnitt unseres Strafgesetzbuches wieder, in dem gesetzliche Bestimmungen von 1871 fortgeschrieben und neue Straftatbestände aufgenommen sind.
Die „Blätter für Münzfreunde“ Heft 2/1912 deuten an, welche Dimensionen das Fälscherunwesen angenommen hat und wo die meisten Metall-„Blüten“ vorkommen. Das Fälscherparadies war Berlin mit durchschnittlich 2611 pro Jahr festgestellten Stücken, gefolgt von einzelnen Regierungsbezirken, in denen zwischen 1455 (Düsseldorf) und um 250 (Wiesbaden) falsche Münzen angehalten wurden. Am beliebtesten waren Eine-Mark-Stücke, während aus erklärlichen Gründen die goldenen Zwanzig-Mark-Münzen in der Aufstellung eine untergeordnete Rolle spielten. Insgesamt wurden 1911 10.150 falsche Münzen im Gesamtwert von 18.791,20 Mark amtlich registriert. „Diese Statistik gibt nur die polizeilichen Feststellungen wieder, sie entspricht nicht annähernd dem wirklichen Bestande der gefälschten Münzen. Man rechnet, dass dieser etwa das Dreifache der Gesamtsumme betragen dürfte“, schreibt die Fachzeitschrift.
Umstrittener Brüningpfennig
Hinter den Kulissen wurde intensiv über Maßnahmen nachgedacht, wie man Münzfälschern, und auf diese wollen wir uns hier beschränken, das Handwerk erschweren, wenn nicht unmöglich machen kann. In den Akten des unter anderem für die Gestaltung der Münzen der Weimarer Republik zuständigen Reichskunstwarts Edwin Redslob finden sich Informationen über Maßnahmen, der Fälschungsflut Herr zu werden. Die Unterlagen der zum Reichsministerium des Innern gehörenden Behörde liegen im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde und können dort im Bestand R 32 Reichskunstwart 7.3 Münzen und Medaillen 287 ff. eingesehen werden.
Das im Jahr 1932 emittierte Vier-Pfennig-Stück rief sofort Fälscher auf den Plan. Diese Stücke zu manipulieren, muss sich gelohnt haben, denn wenn man sie mit einem dünnen Silberüberzug versah, ließen sie sich unbedarften Leuten als Markstücke unterschieben. Nach dem damals amtierenden Reichskanzler Heinrich Brüning mit Spitznamen wie Brüningpfennig, Brünette, Krisenkitt, Proletendollar, Heini oder Armer Heinrich genannt, sollte das ungewöhnliche Geldstück auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise mit sechs Millionen Arbeitslosen im Deutschen Reich die Bevölkerung zur Sparsamkeit animieren. Doch blieb die finanzpolitische Wirkung dieser 24 Millimeter großen, fünf Gramm schweren und aus Kupfer mit einem kleinen Anteil von Zinn und Zink bestehenden Münze weit hinter den Erwartungen ihres Urhebers und Namensgebers zurück. Wenn man zufällig einen solchen Vierer in die Hand bekam, gab man ihn so schnell wie möglich wieder aus. In den Banken und Kassen blieben riesige Mengen dieser auch Hilfskreuzer oder Pleitegroschen genannten Ausnahmeerscheinung in der deutschen Münzgeschichte des 20. Jahrhunderts liegen.
Nach einer Information des Reichsfinanzministeriums an Reichskunstwart Redslob wurde die neue Vier-Pfennig-Münze kurz nach ihrer Ausgabe ab 1. Februar 1932 durch Versilberung verfälscht. In einem Schreiben vom 2. Mai 1932 teilt Ministerialdirektor Bayrhoffer seinem Partner Redslob im Reichsinnenministerium mit: „Die Adlerseite erhielt hierdurch ein Aussehen, das der Adlerseite des 1-Mark-Stücks ähnlich war. es gelang Münzfälschern, einige dieser Falsifikate in den Verkehr zu bringen. Wenn auch angenommen werden kann, daß, nachdem die Presse die Angelegenheit ausführlich besprochen und weiteste Kreise darauf aufmerksam gemacht hat, [daß] derartige Falsifikate nur noch bei sehr schlechter Beleuchtung und grober Unaufmerksamkeit abgesetzt werden können, muß doch die Frage geprüft werden, ob durch eine Änderung des Münzbildes Verwechselungen ausgeschlossen werden können“. Der Brief endet mit dem Hinweis, dass die Preußische Staatsmünze, das heißt die Berliner Münze, Probestücke hergestellt hat, bei denen der Adler in einem von einem Dreipass umgebenen Schild angebracht ist. „Es erscheint mir fraglich, ob diese Adlerform in künstlerischem Einklang mit der Wertseite der Münze steht. Mir erscheint der Adler im Dreipaß auch zu wertvoll für eine Münze über einen derartigen Nennwert.“
In seiner Antwort vom 19. Mai 1932 stellte Edwin Redslob fest: „Meiner Auffassung nach ist die Gefahr der Fälschung, die bei dem 4-Pfennig-Stück durch Versilberung eintritt, ganz besonders gross, und ich weiss von mehreren Fällen, wo Täuschungen geglückt sind. Wirkliche Abhilfe würde aber wohl nur eine völlig veränderte, kleine Münze bringen, wobei denn doch die Frage nahe tritt, ob Münzen aus geringwertigem Metall nicht gelocht werden müssten“. Mit Blick auf jene Berliner Probeprägungen stellte der Reichskunstwart fest, diese Lösung scheine die Möglichkeit der Irreführung auszuschließen, denn selbst wenn hier ein Stück versilbert wird, wird der, der es erhält, es umdrehen und die Fälschung erkennen. Die Lösung selbst aber erscheint mir nicht als ideal. Sie ist entstanden in Anlehnung an Erinnerungstaler [gemeint ist wohl das Lübecker Drei-Mark-Stück von 1926, H. C.], bei denen aber der Dreipass wiederum in ein Rund eingefügt war.“
Es blieb bei den hier zitierten Einwänden, andere als die in der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 1. Februar 1932 beschriebenen Vier-Pfennig-Münzen kamen nicht zur Auslieferung. Während von dem Brüning-Pfennig Millionen Exemplare in allen sechs deutschen Münzstätten hergestellt wurden, brachte es die in Berlin hergestellte Variante nur auf eine geringe Stückzahl und ist daher bei Probe-Sammlern sehr begehrt. Nach der Errichtung der NS-Diktatur wurden der Brüning-Pfennig und weitere Münzen der Weimarer Republik in riesigen Mengen eingezogen und eingeschmolzen sowie durch andere Geldstücke ersetzt. Heute findet man das Vier-Pfennig-Stück da und dort noch in Münzsammlungen, und wenn es im Handel in allerbester Erhaltung angeboten wird, ist ihm ein guter Preis sicher.
Erhabene und vertiefte Elemente
In einer Denkschrift aus dem Jahr 1927 an den Reichsrat beklagte der damalige Reichsminister der Finanzen, Dr. Heinrich Köhler, das zunehmende Aufkommen von falschen Renten- und Reichspfennigstücken. „Meine ständigen Bestrebungen, um strengste Verfolgung und Bestrafung der Falschmünzer haben es nicht vermocht, die Münzfälschungen einzudämmen. Um eine weitere Beunruhigung des Wirtschaftslebens und Verkehrs zu verhüten, ist es aber unbedingt erforderlich, eine Neuprägung der 50-Renten- und Reichspfennigstücke vorzunehmen.“ Köhler empfiehlt mit Verweis auf gute Erfahrungen in anderen Ländern, für die neuen Münzen Reinnickel als Metall zu verwenden, weil seine Verarbeitung nur mit besonderen und kostspieligen Maschinen möglich sei. Außerdem könnten Kassenbeamten schnell die Echtheit prüfen, weil Nickel ebenso wie Eisen magnetisch ist. Auch könne der Automatenfabrikant durch Einbau eines Magneten alle Nachahmungen mit Ausnahme von Eisenmünzen ausschalten. Die neuen Nickelmünzen müssten einen anderen Durchmesser wie die bisherigen Fünfzig-Pfennigstücke aus Aluminiumbronze bekommen, so dass man auch bei Münzrollen feststellen kann, dass die neuen Münzen sich klar von den alten unterscheiden. Um eine Verwechslung mit den Ein-Mark-Stücken zu vermeiden, wurde ein Durchmesser von 20 Millimeter vorgeschlagen, außerdem sollte sich der neue Fünfziger von dem Mark-Stück durch seine Randmarkierung und das Gewicht unterscheiden. Hinsichtlich des Münzbildes stellt der Reichsfinanzminister fest, die bisherigen Renten- und Reichspfennig-Stücke seien zu einfach gehalten, weshalb sie „in ganz außerordentlichem Umfang gefälscht worden ist“. Daher wird zu einem möglichst kompliziert gestalteten Münzbild als Fälschungsschutz geraten.
Wenn man sich die ab 1927 in allen sechs deutschen Münzstätten in riesigen Zahlen geprägten Fünfziger anschaut, wird man unschwer die von Fälschern schwer nachzuahmende Kombination von erhabenen und vertieften Elementen erkennen. In der „Bekanntmachung über die Ausprägung von Reinnickelmünzen im Nennbetrage von 50 Reichspfennigen“ vom 15. Juli 1927 wird das Aussehen der neuen Geldstücke ausführlich beschrieben und dabei hervorgehoben, dass sie erhabene und vertiefte Elemente besitzen. Die nach einem Entwurf des Berliner Kunstprofessors Tobias Schwab gestalteten Münzen wurden unverändert noch bis 1938 geprägt, dann aber, weil sie aus einem als kriegswichtig eingestuften Metall bestanden, eingezogen und der Rüstungsindustrie zugeführt. Ihre Stelle nahmen mit dem Hakenkreuz versehene Fünfziger sowie Geldscheine ein.
aus MünzenRevue Ausgabe 10/2016