Es dürfte nur wenige Münzsammler geben, die über keine Dubletten verfügen. Manchmal wird ein Stück in der Sammlung gegen ein solches in besserer Erhaltung ausgewechselt, Fehlkäufe vergrößern den nicht benötigten Bestand, Motivsammler haben das Problem, daß eine gesuchte Münze Teil eines Satzes ist, der nur komplett erworben werden kann (man spricht dann von „Zwangskäufen“), und schließlich gibt es gut gemeinte Münzgeschenke, die nicht so recht in die Sammlung passen. Da man solches Material kaum wieder losschlagen kann, liegt der Gedanke nahe, solche Münzen in einem Urlaubsland als Zahlgeld einzusetzen, denn zu Hause verblieben sie nur als totes Kapital in Schubläden.
Was nun Euro-Gedenkmünzen betrifft, so sollte man meinen, daß ihr Eisatz als Geld in dem entsprechenden Herkunftsland problemlos ist, doch es gibt hier beachtliche Unterschiede. Um den Sachverhalt zu hinterfragen, wurden Zentralbanken, Prägeanstalten und kompetente Münzhändler um diesbezügliche Auskünfte gegeben. Nicht alle antworteten, aber für einige klassische Urlaubsländer liegen diese inzwischen vor.
Frankreich
Die Auskünfte der Monnaie de Paris lassen sich auf den Hinweis verkürzen, daß französische Gedenkmünzen entsprechend ihrem Nennwert in allen Geschäften des Landes zum Bezahlen verwendet werden können.
Die Prägungen der Monaie de Paris sind legales Geld und können im Land zum Bezahlen benutzt werden oder bei französischen Banken eingezahlt (umgetauscht) werden.
Portugal
Gedenkmünzen sind in Portugal zwar offizielles Zahlungsmittel, doch die staatliche Prägeanstalt (INCM) weist darauf hin, daß aufgrund der geringen Auflagen diese Münzen praktisch alle in den Besitz von Sammlern geraten. Dies hat zur Folge, daß weite Bevölkerungskreise solche Stücke noch nie gesehen haben und deshalb ihre Annahme verweigert wird, da sie nicht als gültiges Zahlungsmittel erkannt werden. Offensichtlich mangelt es in Portugal an einer entsprechenden Informationspolitik über die Medien.
Der Autor dieses Artikels kann aus eigener Erfahrung berichten, daß landeseigene Gedenkmünzen weder in Hotels, in Restaurants (nicht einmal am internationalen Flughafen von Lissabon) akzeptiert wurden. In allen Fällen folgte der Hinweis, die Münzen bei einer Bank einzutauschen. Doch sebst dort wurden diese kritisch beäugt. Portugal-Urlauber, die Gedenkmünzen mitführen, müssen also mit solchen Schwerigkeiten rechnen.
Gedenkmünzen sind zwar offizielle Zahlungsmittel aber in der Bevölkerung weitgehend unbekannt, so daß sie in der Regel nicht angenommen werden.
Spanien
Wer in Spanien versucht, mit landeseigenen Euro-Gedenkmünzen zu bezahlen, der dürfte damit generell scheitern. Solche Münzen gelten als „Produkt für Sammler“. Krasser ausgedrückt, sie sind kein Zahlungsmittel. Die Real Casa de la Moneda teilt dazu mit, daß (anders als bei uns) der Begriff Gedenkmünzen (sp. monedas conmemorativas) nur für die 2-Euro-Sonderprägungen gilt. Gedenkmünzen nach unserer Definition werden in Spanien „monedas de colecciòn“ (Münzen zum Sammeln/für Sammler) bezeichnet. Diese sind, so die Auskunft der Prägeanstalt, nicht für den Umlauf bestimmt. Wie man solche Stücke nun zu nutzbarem Geld machen kann, teilte auf Nachfrage einer der führenden spanischen Münzhändler mit.
Münzen, die von der Real Casa de la Moneda lose in der Prägequalität Stempelglanz ausgegeben werden, können bei einer beliebigen Bank gegen normale Euro eingetauscht werden. Münzen in der Prägequalität Polierte Platte, mit Umverpackung und beigefügtem Zertifikat werden auschließlich von der Nationalbank (Banco de Espana) zum Umtausch akzeptiert. Ein solches Procedere muß befremden, denn es zeigt wie unterschiedlich im geeinten Europa die Handhabung von Geld sein kann.
Es ist Umtausch in „normale“ Euro notwendig. Lose Exemplare in Stempelglanz nehmen alle Banken an, PP-Münzen mit Zertifikat und Etui nur die Banco de Espana
Österreich
Die „Münze Österreich“ in Wien war als einzige angeschriebene Stelle so freundlich und übersandte eine Kopie der Rechtsgrundlage über den Einsatz von Gedenkmünzen in Österreich. Daraus (etwas gekürzt) die Kernsätze:
1. Sämtliche von der Münze Österreich AG ausgegebenen Euro- Münzen, gleichgültig aus welchem Material, sind in Österreich gesetzliches Zahlungsmittel.
2. Mit der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel ist auch das Recht verbunden, diese bei Zahlungsvorgängen verwenden zu dürfen, sowie die gesetzliche Pflicht des Geschäftspartners, diese annehmen zu müssen.
3. Sammlermünzen, Gedenkmünzen, die nur in Österreich Zahlungsmittel sind, müssen von der Österreichischen Nationalbank und der Münze Österreich ohne Begrenzung angenommen werden, von anderen Personen jedoch nur bis zu zehn Stück und bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 1000 Euro.
Sammler können also bedenklos damit rechnen, daß ihre mitgeführten Gedenkmünzen im ganzen Land akzeptiert werden. Die Münze Österreich verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre Informationspolitik.
Die Annahmepflicht von Gedenkmünzen bis zur ausgewiesenen Obergrenze ist in Österreich Gesetz
Bevor man Euro-Gedenkmünzen in den Urlaubsländern in Zahlung geben will, sollte man prüfen, ob im Verhältnis von Nominalangabe und Edelmetallgehalt der Verkauf bei einem Edelmetallhändler nicht günstiger ist. Ein beliebiges Beispiel: Spanische 10-Euro-Silbermünzen wiegen in der Regel27 g. Abgefragter Ankaufspreis für Sterlingsilber (Anfang September 2016) ca. 40 Cent pro Gramm. Damit liegt der Silberwert über dem Nominalwert der Münze.